wichtig für alle Notärzte        

Zusatz -Weiterbildung Notfallmedizin

      Auszug aus der Prüfungsordnung                       

 (ohne Anspruch Auf Richtigkeit, bitte die originale Information der Kammer lesen)   

Weitere Informationen und Anmeldung über: Akademie für ärztliche Fort- und Weiterbildung

Bzgl. der fachlichen Voraussetzungen zur Zusatzbezeichnung haben sich die beiden

Kammern in NRW jetzt darauf verständigt, die Weiterbildungszeit auf

24 Monate plus 

  • 6 Monate Intensivstation oder Anästhesie festzusetzen.
  • 80 Stunden-Kurs-Weiterbildung gem. § 4 Abs. 8 in allgem.
    und spez. Notfallbehandlung

und anschließend unter Anleitung eines verantwortlichen Notarztes: 

  • 50 Einsätze im Notarztwagen oder Rettungshubschraubers

 

Die Zusatzbezeichnung kann also frühestens nach

30 Monaten Weiterbildungszeit erworben werden. 

Die Zusatzbezeichnung geht mit einer Prüfung vor der Ärztekammer einher

– von Umfang und Schwierigkeit mit der Facharztprüfung vergleichbar.

  

 

Die Übergangsregelungen zum Erwerb der Zusatzbezeichnung für

Fachkundeinhaber sehen im Kammerbereich Nordrhein vor, dass nach 3 Jahren

Fachkunde mit regelmäßiger Notarzttätigkeit

( mindestens 300 Einsätze – 100 / Jahr oder Tätigkeit als Leitender Notarzt )

die Zulassung zur Prüfung beantragt werden kann

 

 

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