wichtig für alle Notärzte |
Zusatz -Weiterbildung Notfallmedizin |
Auszug aus der Prüfungsordnung |
(ohne Anspruch Auf Richtigkeit, bitte die originale Information der Kammer lesen) |
Weitere Informationen und Anmeldung über: Akademie für ärztliche Fort- und Weiterbildung
Bzgl. der
fachlichen Voraussetzungen zur Zusatzbezeichnung haben sich die beiden Kammern
in NRW jetzt darauf verständigt, die Weiterbildungszeit auf 24 Monate plus
und
anschließend unter Anleitung eines verantwortlichen Notarztes:
Die
Zusatzbezeichnung kann also frühestens nach 30
Monaten
Weiterbildungszeit erworben werden. Die
Zusatzbezeichnung geht mit einer Prüfung vor der Ärztekammer einher – von
Umfang und Schwierigkeit mit der Facharztprüfung vergleichbar. Die Übergangsregelungen
zum Erwerb der Zusatzbezeichnung
für Fachkundeinhaber
sehen im Kammerbereich Nordrhein
vor, dass nach 3 Jahren Fachkunde
mit regelmäßiger Notarzttätigkeit (
mindestens 300 Einsätze –
100 / Jahr oder Tätigkeit als Leitender Notarzt ) die
Zulassung zur Prüfung beantragt werden kann
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